Welche Fahrgastrechte habe ich mit dem Deutschlandticket?
Leider gilt das Deutschlandticket als Fahrkarte "erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt",
was bedeutet, dass die normalen Fahrgastrechte nicht gültig sind.
Bei einem normalen Nahverkehrsticket ist es beispielsweise möglich bei einer erwarteten verspäteten Ankunft
von mindestens 20 Minuten auch den Fernverkehr zu nutzen. Dies ist beim Deutschlandticket ausdrücklich nicht möglich.
Ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten gibt es allerdings eine Entschädigung von 1,50 Euro, welche aber erst ab
4 Euro ausbezahlt wird. Es muss also mindestens 3 mal eine Verspätung von mindestens 60 Minuten vorliegen, damit die Entschädigung
ausbezahlt wird.